100 Jahre Frauenwahlrecht
Politik braucht Frauen! Es ist wichtig, dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und sich auf dem politischen Parkett mit weiblicher Diplomatie und Durchsetzungskraft behaupten.
Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Deutschland in Kraft. Es enthielt das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Am 19. Januar 1919 konnten bei den Wahlen zur
verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung zum ersten Mal Frauen wählen und sich wählen lassen. Es kandidierten 300 Frauen, 37 von ihnen wurde in die 423 Personen umfassende Versammlung
gewählt.
Seitdem ist viel passiert!
Heute sitzen im europäischen Parlament 281 Frauen, das sind 37,4 Prozent der Abgeordneten. In Deutschland sind es etwa 31 Prozent.
Wir wollen am Europatag, anlässlich des Jubiläums zum 100-jährigen Bestehen des Frauenwahlrechts, ein Zwischenfazit ziehen. Wie steht es um unsere Beteiligung in Deutschland und Europa heute?
Am 21. April fand der Europatag in Lendsiedel statt, um über 100 Jahre Frauenwahlrecht zu diskutieren.